Maßnahmen im Gebäudebestand können sein:


A - Maßnahmen an der Gebäudehülle:

Einbau von Dämmstoffen: Am Markt gibt es eine Vielzahl von Dämmstoffen aus:


Diese Vielfalt von Dämmstoffen hat auch eine Vielfalt von individuellen Eigenschaften aufzuweisen, die es verantwortlich gilt einzusetzen:

Erneuerung von Fenster- und Außentürelementen:

Die Erneuerung von älteren Fenster- und Außentürelementen ist als sinnvoll zu betrachten, da hier wärmedämmtechnisch gesehen sehr große Unterschiede im Bestand zu erkennen sind. Vergleicht man den U-Wert (früher k-Wert) solcher Elemente, kann aufgezeigt werden, dass über solche Flächen erhebliche Wärmeverluste zu verzeichnen sind.
Dichtigkeit der Elemente:
Moderne Konstruktionen sind deutlich Wind- und luftdichter als alte Konstruktionen. Dies hat den Vorteil, dass die Lüftungswärmeverluste reduziert werden, was Energieeinsparung zusätzlich bringt, allerdings ein bisher vorhandener Luftwechsel ebenfalls reduziert wird.
Bei nicht ausreichend wärmegedämmter Gebäudehülle und entsprechenden vorhandenen Wärmebrücken kann im Zusammenspiel von Außentemperatur / vorhandener Raumtemperatur und relativen Luftfeuchtigkeit im Raum Schimmelpilzgefahr bestehen, oder sich die Gefahr verstärken und entsprechende Schäden hervorrufen.

Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass die bauphysikalischen Zusammenhänge erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung !

B - Maßnahmen an der Anlagentechnik:

Eine Vielzahl von Wärmeerzeugern und Erzeugern von elektrischer Energie stehen zur Verfügung. Hier ist sorgfältig zu überprüfen inwieweit eine Erneuerung der Anlagentechnik sinnvoll ist und welche Anlagenarten oder Kombinationen daraus gewählt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Wärmeerzeuger (mit Einsatz im Bereich des Wohnens und Arbeitens) unterschieden nach eingesetzten Primärenergien:


Weitere einsetzbare haustechnische Anlagen:

Kontrollierte Wohnraumlüftung:


und weitere mehr………

Eine Auswahl von oben genannten Anlagentechniken, oder die Kombination solcher, sollte durch den Gebäudeeigentümer immer nur nach einer umfassenden Beratung vorgenommen werden. Es sind eine Reihe von Entscheidungskriterien zu berücksichtigen, welche sich insbesondere nach den örtlichen und baulichen Randbedingungen zu orientieren haben und entsprechend dem Nutzerverhalten zu bestimmen sind.

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