Leistungsbereiche:


Der Umfang der möglichen Leistung hängt insbesondere von den Wünschen des Gebäudeeigentümers und eventueller sonstiger Erfordernissen ab.

Analyse von Bestandsbauwerken:

Gebäudedaten werden vor Ort aufgenommen und EDV-gestützt analysiert. Hier wird je nach Erfordernissen mit pauschalen oder detaillierten Ansätzen gerechnet und ein energetischer Ist-Zustand ermittelt. Je nach Beratungsumfang werden energetische Sanierungsvorschläge erarbeitet, analysiert und erläutert.

Wärmeschutznachweis für Neubaumaßnahmen / Erweiterungen:
Bei allen neuen Gebäuden und ggf. auch bei Umbau- Ausbau und Erweiterungsmaß-nahmen an Gebäuden ist ein Wärmeschutznachweis zu führen. Dieser öffentlich-rechtliche Nachweis muss nach der EnEV, der Energieeinsparverordnung, vorgenommen werden.

Nachweisführung für Förderbanken (z.B. KfW-Förderbank):
Um die angestrebten Ziele des Umweltschutzes durch Energieeinsparung und somit Emissionsreduzierung zu erreichen, werden die unterschiedlichsten, gebäude-energetisch sinnvollen, Maßnahmen gefördert. Um Förderzusagen zu erlangen, müssen Anträge von Berechtigten gestellt und besondere Nachweise geführt werden.

Für alle diese vorgenannten Leistungen stehe ich zur Verfügung.

Tätigkeitsfelder:

Beratungshonorar:

Eine Reihe von Beratungsleistungen (bei Bestandsgebäuden) sind förderfähig, d. h. es werden von öffentlicher Seite Zuschüsse gewährt. Der Gebäudeeigentümer trägt in aller Regel somit nur einen Teil der Beratungskosten.

Für ein erstes Vorgespräch mit mir entstehen keine Kosten. Hier wird dem Kunden erläutert welcher Leistungsumfang möglich ist, oder objektbezogen sinnvoll erscheint, welche Kosten dabei entstehen und wie hoch die möglichen Förderanteile sind.
Je nach Programm wird mit pauschaler Vergütung abgerechnet, oder bei komplexen Leistungen mit schwieriger Gebäudestruktur auch nach Zeithonorar.

Leistungs-
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