(Lediglich eine unverbindliche Auswahl)
Bitte beachten: Alle Programme werden in gewissen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben, zum Teil auch ersatzlos gestrichen bzw. neue Programme aufgelegt. Bitte informieren Sie sich immer aktuell auf den jeweiligen Internetseiten !
Grundsätzlich sollte unterschieden werden ob es sich um Förderung von:
Der Gebäude-Ist-Zustand wird aufgenommen, analysiert und bewertet. Danach wird es möglich, anhand von Modellrechnungen, Empfehlungen für eine energetische Sanierung zu geben.
Dies kann die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik umfassen, oft aber ist die Kombination von Maßnahmen für beide Teilbereiche am sinnvollsten.
Die durch den Gebäudeeigentümer letztendlich gewählten Sanierungsmaßnahmen werden auf Fördermöglichkeiten hin überprüft und entsprechende Anträge können ausgearbeitet werden, welche dann den Förderbanken zuzuleiten sind.
Die Beratungsleistung kann völlig unterschiedliche Ausmaße annehmen und ist von ihrer Art und deren Umfang insbesondere abhängig von der vorhandenen Gebäudestruktur und der Anlagensysteme, sowie von der Aufgabenstellung und Zielsetzung des Eigentümers selbst.
Zuschüsse zu Beratungshonoraren werden derzeit gewährt von:
Nach der Bestandsanalyse und Erarbeitung des Sanierungskonzeptes / der Sanierungsplanung werden die Maßnahmen umgesetzt. Hierfür sollten kompetente Büros für Bauplanung und Bauleitung eingesetzt werden, die entsprechende Erfahrungen im Bereich der Gebäudesanierung nachweisen können.
In aller Regel sollten die Maßnahmen durch Fachfirmen erbracht werden. Für die hier anfallenden Kosten stehen ebenfalls Förderprogramme zur Verfügung, welche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehn anbieten.
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau):
Darüber hinaus gibt es Programme bei den Landesbanken wie der L-Bank, oder bei den einzelnen Kreisen, Kommunen und Städte. Bitte fragen Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich nach !